AGB

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AGB

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§1 Abschluss der Buchung

1. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Nach erfolgter Buchung erhält der Gast vom Vermieter umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung.

3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast und gilt auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Homepage

www.rhoener-landleben.de

2. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen.

3. Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist 14 Tage vor Anreise zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

4. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Beherbergungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

5. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die mit anreisen.

6. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

§3 An- und Abreise

1. Am Anreisetag steht dem Gast die Ferienwohnung ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Absprache des Vermieters.

3. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu verlassen.

§4 Rücktritt des Gastes/Stornokosten

1. Tritt der Gast von der Buchung zurück, so kann der Inhaber der Ferienwohnung pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

Rücktritt bis zu 10 Wochen vor Reiseantritt: 20% Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt: 40% Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt: 60% Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt: 70% danach und bei Nichterscheinen: 80%

6. Die Rücktritterklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen!!!

§5 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter der Ferienwohnung oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§6 Hausordnung

1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und nicht zu entwenden.

2. In der Ferienwohnung gilt absolutes Rauchverbot. Das Rauchen im Freien und auf den Balkon ist grundsätzlich erlaubt.

3. Die Ein- und Anbringung von Materialien zur Dekoration oder ähnlichem ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration oder ähnlichem allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden, die durch die Ein- und Anbringung von Dekoration entstanden sind, verpflichtet.

4. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe etc.) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für widerrechtliche Nutzung haftet allein der Gast.

5. Der Vermieter hat jederzeit ein Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechtes angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Gast über die Ausübung des Zutrittsrechtes vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich

§7 Haftung

1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Vermieter für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen

gekennzeichnet sind.

3. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisende oder seine Besucher in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

4. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatz. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

5 Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadenersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

3. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 02/2020